Über uns

Erfahren Sie hier alles über die Gemeinnützige Wohnstätten eG

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Mitgliedschaft

Nutzen Sie alle Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens und werden Sie Mitglied bei uns. Bereits auf den ersten eingezahlten Geschäftsanteil erhalten Sie eine 4 % Dividende.

Der Staat fördert Einzahlungen auf Geschäftsanteile mit einer Wohnungsbauprämie.

Um Mitglied zu werden, erwerben Sie einen Anteil in Höhe von 155 Euro und bezahlen ein einmaliges Eintrittsgeld von 15 Euro.

Bei der Nutzung einer Wohnung werden weitere Anteile gezeichnet. Die Höhe dieser hängt von der Größe des jeweiligen Objektes ab. Als Anteilseigner verfügen Sie dann über Wahlrecht und Mitwirkungsmöglichkeiten in unserer Genossenschaft.

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr möglich.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie von Marion Segger unter:

Tel.: 05331 9590-16
Mail: zum Kontaktformular

Lebenslanges Wohnrecht

Der Dauernutzungsvertrag (Mietvertrag) garantiert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht. Eigenbedarfskündigungen sind ausgeschlossen. Spekulationsverkäufe von Wohnungsbeständen und die damit verbundenen Nachteile für die Mieter sind bei uns ebenso kein Thema.

Als Nutzer einer unserer Wohnungen haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie können dann selbstverständlich auch weiterhin Mitglied in unserer Genossenschaft bleiben.

Die Geschichte der Genossenschaft

Mitte des 19. Jahrhunderts wurden im damaligen Deutschen Reich zuerst in Berlin und dann im Ruhrgebiet die ersten Wohnungsbaugenossenschaften gegründet, um für ihre Mitglieder preiswerte und zweckmäßige Wohnungen zu errichten.

Infolge des rasanten Anstiegs der Bevölkerung in den Großstädten, besonders hervorgerufen durch den Kinderreichtum der Familien, aber auch durch den starken Zuzug der bisher ländlichen Bevölkerung, die infolge Arbeitslosigkeit ihren Lebensunterhalt in der Groß- und Mittelindustrie zu verdienen erhoffte, war für weite Teile der Bevölkerung die Wohnungsversorgung äußerst schlecht.

Diese daraus resultierenden Wohnungsprobleme hatten die Gründung weiterer Wohnungsgenossenschaften, insbesondere in den 1880’er und 1890’er  Jahren auch in anderen Großstädten, zur Folge.

Um diesen Exodus einmal zu verdeutlichen, sei angeführt, dass im Jahre 1816 noch 24,2 % der Gesamtbevölkerung in den Städten wohnten. Bereits 1890 betrug dieser Anteil 47 % und kletterte 1918 auf 62,5%.

Gründung des „Spar- und Bauverein eGmbH“

Zur Gründerversammlung des „Spar- und Bauverein eGmbH“ am 23.11.1895 im Hotel „Bayrischer Hof“ fanden sich nach einem öffentlichen Aufruf im Wolfenbütteler Kreisblatt durch den damaligen Stadtdirektor von Damm etwa 50 Personen ein. Gemäß dem Protokoll dieser Versammlung legte Herr von Damm Zweck und Ziele des zu gründenden Vereins dar und ließ durch die Anwesenden die bereits entworfene Satzung genehmigen. 38 Teilnehmer unterschrieben diese Satzung und erklärten ihren Beitritt zum „Spar- und Bauverein eGmbH“. Dabei ist es interessant, einmal aufzuzeigen, welchen Berufsgruppen die Gründungsmitglieder angehörten: Es waren diese der Stadtdirektor, ein Rechtsanwalt, ein Pastor, ein Bankier, ein Kreisbranddirektor, sechs Beamte bzw. Angestellte, acht Handwerksmeister und 19 Handwerker.

Nach diesem Gründungsakt hielten die stimmberechtigten Anwesenden die erste Generalversammlung ab.

Es wurden 15 Aufsichtsratsmitglieder gewählt, die als erste Amtshandlung die Generalversammlung „suspendierte“ und ihrerseits eine Aufsichtsratssitzung abhielten, die dann Herrn von Damm als Aufsichtsratsvorsitzenden und den Kupferschmied Fesquet als dessen Stellvertreter wählten. Von den Aufsichtsratsmitgliedern wurden sodann fünf in den Vorstand berufen. Vorstandsvorsitzender wurde der Rechtsanwalt und Notar Huch, Kassenführer der Bankier Fink. Die drei weiteren Vorstandsmitglieder waren von Beruf Möbeltischler, Kupferschmied und Zimmermeister. Um den Aufsichtsrat um die fünf Ausgeschiedenen wieder auf 15 zu ergänzen, wurde die Generalversammlung wieder eröffnet. Aus welchen Gründen auch immer wurde diese nicht immer in Übereinstimmung mit der Satzung abgewickelt, denn bei der Nachwahl wurden der Tierarzt Ritter und der Schlosser Luthien in den Aufsichtsrat gewählt, obwohl sie weder anwesend waren, noch die Mitgliedschaft begründet hatten. Ausreichend für die Wahl war, daß sie vorher entsprechende Erklärungen abgaben, dem Verein beizutreten. Beim Registergericht erfolgte am 10.01.1896 die Eintragung und am 05.09.1932 die Anerkennung als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen durch den „Braunschweigischen Finanzminister“.

Mit Wirkung vom 16.02.1908 wurde der Vorstand auf sieben Personen erweitert. Da dieses sich als nicht praktikabel herausstellte, gehörten diesem seit dem 21.04.1912 nur noch drei an.

Gründung der Baugenossenschaft „Eigenhilfe eGmbH“

Die rechtswirksame Gründungsversammlung der Baugenossenschaft „Eigenhilfe eGmbH“ fand am 14.09.1926 wahrscheinlich im „Blauen Engel“ statt. Es nahmen 23 Personen teil. 18 stimmten der Gründung zu. Ziel der Genossenschaft war der „Bau von Wohnungen für Minderbemittelte und Belebung und Verbilligung des Baumarktes“. Leider ist nicht überliefert worden, wessen Anregung zur Gründung führte. Anläßlich dieser Gründerversammlung wurden drei Personen, nämlich zwei Kanzleiangestellte und ein Maurer in den Vorstand und fünf Aufsichtsratsmitglieder gewählt. Die 19 Gründungsmitglieder gehörten folgenden Berufsgruppen an: ein Bauingenieur, drei Kanzleiangestellte, ein Lagerverwalter und 14 Handwerker.

Fusion beider Unternehmen

Der Verband Niedersächsischer Wohnungsunternehmen eV, Hannover, teilte beiden Unternehmen am 28.02.1941 mit, daß mit seiner Billigung der „Braunschweigische Finanzminister“ als Anerkennungsbehörde entschieden habe, beide Genossenschaften gemäß dem Erlaß des Reichsarbeitsministers vom 14.08.1940 zu verschmelzen. Sie wurden unmißverständlich aufgefordert, unverzüglich entsprechende Verhandlungen im Beisein eines Verbandsbevollmächtigten aufzunehmen, anderenfalls würde die für beide Unternehmen bestehende Gemeinnützigkeit entzogen. Durch diesen wirtschaftlichen Druck wurde am 18.05.1941 der Verschmelzungsvertrag abgeschlossen, jedoch nur unter dem Vorbehalt, daß die Generalversammlungen beider Unternehmen dieser Fusion zustimmten.

Nach diesem Vertrag war der „Spar- und Bauverein eGmbH“ Übernehmer der Genossenschaft. Für den Aufsichtsrat des Gemeinschaftsunternehmens waren jeweils drei Aufsichtsratsmitglieder von beiden Genossenschaften vorgesehen. Weiter wurden drei Herren, die bisher keinem der beiden Unternehmen als Mitglied angehörten, in den Aufsichtsrat berufen, nämlich der Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel, ein Kreisleiter und ein Bankdirektor aus Hannover. In den Vorstand wurden vom „Spar- und Bauverein eGmbH“ zwei und von der „Eigenhilfe eGmbH“ ein Mitglied und das bisherige Vorstandsmitglied der „Eigenhilfe eGmbH“, Hermann Boog, zum hauptamtlichen Geschäftsführer bestellt. Am 02.12.1941 wurde in der Braunschweiger Tageszeitung angezeigt, daß beide Genossenschaften entsprechend dem durch die Mitgliederversammlungen gebilligten Vertrag vom 18.05.1941 durch Eintragung im Genossenschaftsregister am 01.08.1941 verschmolzen worden seien und das Unternehmen nunmehr unter „Gemeinnützige Wohnstätten eGmbH Wolfenbüttel“ firmiert. Diese Bekanntmachung war von dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Robert Behme unterzeichnet, der vielleicht unseren älteren Mitgliedern noch bekannt sein dürfte.

Gemeinnützige Wohnstätten eG Wolfenbüttel – heute

Heute liegt der prozentuale Anteil in Gesamtdeutschland in mittleren und größeren Städten ab 20.000 Einwohner bei 58 %. Durch diese enorme Zuwachsrate in den Städten war das Baugewerbe total überfordert. Die damalige private Wohnungsversorgung war völlig unzureichend.

Um dieser Misere zu begegnen, begannen einmal Unternehmen gewerbsmäßig mit dem Bau von Mietwohnungen, aber auch Industrieunternehmen mußten, um Arbeitskräfte zu bekommen, entsprechenden Wohnraum schaffen. Es entstanden die sogenannten Werkssiedlungen. Da diese Wohnungen im Eigentum dieser Unternehmen standen, waren sie aber auch an den Arbeitsplatz gebunden.

Um jedoch die finanzielle Belastung zu minimieren, bedienten sich die Unternehmen durch die Gewährung entsprechender Darlehen, später selbständiger Wohnungsbauträger, in der Form von Wohnungsgesellschaften. Durch diese Darlehensgewährung war das Belegungsrecht an diesen sogenannten werksgebundenen Wohnungen geknüpft, so daß die Mieter bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses – unabhängig davon, ob ein Verschulden vorlag oder nicht – ebenfalls die Wohnung räumen mußten.

Man kann sich vorstellen, daß in den meisten Fällen dieser Zwang eine äußerst soziale Härte darstellte. Um die Jahrhundertwende wurde erstmals der Wohnungsbau durch die Stadt gefördert. Eine Förderung, wie wir sie heute kennen, war diese jedoch nicht. Vielmehr wurden in geringem Umfang finanzielle Mittel in Form von Zuschüssen mit Hypotheken für den Bau von Beamten- und Angestelltenwohnungen, für Bedienstete der Reichspost, Reichsbahn und anderen Bediensteten zur Verfügung gestellt.

Der Personenkreis, welcher in Klein- oder Mittelbetrieben beschäftigt war, fand hier keine Berücksichtigung. Auch waren diese Arbeitgeber kaum in der Lage, ihren Betriebsangehörigen bei der Beschaffung von Wohnungen behilflich zu sein. Aus dieser Situation heraus entstand der in England bereits um 1840 praktizierte Gedanke, die bestehende akute Wohnungsnot durch Selbsthilfemaßnahmen zu lindern. Ein Gedanke mit durchschlagendem Erfolg, der auch heute noch als zeitgemäß anzusehen ist, nämlich preisgünstigen Wohnraum für Genossenschaftsmitglieder bereitzustellen.

In Deutschland wurden die ersten beiden Wohnungsbaugenossenschaften 1869 gegründet. Sechs Jahre später waren es bereits 53, 1895 sogar schon 132 Gründungen.

Im Jahre 1895 wurde am 23.11. der Rechtsvorgänger der Gemeinnützige Wohnstätten eG, nämlich der Spar- und Bauverein eGmbH, ins Leben gerufen. Damit gehören wir zu den ältesten Wohnungsbaugenossenschaften in Deutschland und können somit auf eine stolze Tradition zurückblicken.