Hier finden Sie die meist gestelltesten Fragen von Interessenten, NutzerInnen und Mitgliedern rund um die Themen Wohnen, Mitgliedschaft, oder aus dem laufenden Dauernutzungsverhältnis.
Haben Sie noch weitere Fragen, wenden Sie sich gern an uns!
Ist es wirklich ein Notfall, für den ich den Notdienst kontaktieren muss?
Wenn man bei der Definition des Dudens bleibt, fallen ein tropfender Wasserhahn, eine schleifende Zimmertür, Suche nach einer Wohnung oder manch andere kuriose Begebenheiten, für die unsere Mitarbeiter schon Sonntagsmorgens um 07:30 Uhr aus dem Bett geklingelt wurden, nicht in diese Kategorie!
Daher haben wir eine Liste zusammengestellt, in welchen Fällen unser Notdienst für Sie erreichbar ist:
Hier finden Sie die meist gestelltesten Fragen von Interessenten, NutzerInnen und Mitgliedern rund um die Themen Wohnen, Mitgliedschaft, oder aus dem laufenden Dauernutzungsverhältnis.
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Der Geschäftszweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder
vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Hierzu kann die Genossenschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten und bewirtschaften sowie alle Aufgaben im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur übernehmen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird über Ihre Aufnahme in der einmal wöchentlich stattfindenden Vorstandssitzung entschieden.
Nein, zurzeit ist dies nicht möglich.
Die Dividende wird jährlich nach der Mitgliederversammlung (meist Ende Juni) an die bei uns hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt.
Ein Anteil hat einen Wert von 155,00 €. Beim Eintritt in die Genossenschaft fällt außerdem ein einmaliges Eintrittsgeld von 15,00 € an.
Die Anzahl richtet sich nach den Räumen der Wohnung. Neben dem Pflichtanteil, den jede, im Mietvertrag stehende Person besitzen muss, sind für eine
nötig.
Immer wieder bekommen wir von ehemaligen Mietern die Frage gestellt, wann denn endlich ihre Kaution ausgezahlt werden würde. Viele sind dann sehr erstaunt, wenn wir anfangen von Kündigungsfristen zu reden. Daher möchten wir hier noch einmal aufklären.
Um eine Wohnung in der Genossenschaft anmieten zu können, muss man Mitglied in der Genossenschaft werden und Anteile kaufen. Diese Anteile können zwar wie eine Kaution verwendet werden, sie sind aber keine Kaution und unterliegen daher auch anderen Bestimmungen.
Das beginnt schon bei der Höhe der Anteile. Während eine Kaution nach BGB maximal das Dreifache der Kaltmiete betragen darf, ergibt sich die erforderliche Höhe der Anteile aus der Satzung der Genossenschaft. Pro Mieter muss eine Pflichtanteil gezeichnet werden sowie weitere Anteile, die abhängig von der Zimmeranzahl der Wohnung sind. Das ist das Mindestmaß. Maximal kann ein Mitglied 100 Anteile besitzen.
Weiter geht es mit der jährlichen Verzinsung. Während eine Kaution auf einem Kautionssparbuch mit zurzeit maximal 0,2% verzinst wird, werden die Genossenschaftsanteile mit derzeit 4% verzinst. Die Zinsen der Genossenschaftsanteile können außerdem während der gesamten Mietdauer jedes Jahr an den Mieter ausgezahlt werden. Bei einer Kaution geht dies nicht. Des Weiteren kann ein Genossenschaftsmitglied auf die Auszahlung der Zinsen (Dividendenausschüttung) in der jährlichen Mitgliederversammlung Einfluss nehmen.
Kommen wir nun zu dem Punkt bei dem die meisten Missverständnisse auftreten: Dem Ende des Mietverhältnisses. Im Gegensatz zu einer Kaution, erfolgt die Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft und damit die Auszahlung der Anteile nicht automatisch. Denn Mitgliedschaft und Mietverhältnis sind zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte.
Zwar ist das Mietverhältnis an das Bestehen einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft geknüpft, aber die Mitgliedschaft nicht an das Bestehen eines Mietverhältnisses. Oder einfacher: Man kann auch Mitglied sein ohne eine Wohnung zu mieten. Aber man kann keine Wohnung mieten ohne Mitglied zu sein. Konkret bedeutet das: Wird die Mitgliedschaft nicht zusammen mit dem Mietvertrag gekündigt wird, läuft sie weiter. Dementsprechend werden dann auch die Anteile nicht ausgezahlt.
Aber auch wenn die Mitgliedschaft gekündigt wurde, gelten andere Fristen als bei einer Kaution. Eine Kaution muss der Vermieter laut Rechtsprechung innerhalb von 6 Monaten zurückzahlen. Der Auszahlungszeitraum für die Genossenschaftsanteile ergibt sich wiederum aus der Satzung der Genossenschaft. Im Fall der Gemeinnützige Wohnstätten eG kann eine Mitgliedschaft nur zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Danach beginnt die 12-monatige Kündigungsfrist. Die Auszahlung erfolgt dann nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr (meist Anfang Juli). Es können also -je nach Kündigungseingang- bis zu 30 Monate vergehen, bevor das Geld ausgezahlt wird. Der genaue Zeitpunkt wird jedem Mitglied in seiner Kündigungsbestätigung mitgeteilt.
Die Mitgliederversammlung hat mehrere Aufgaben. Sie stellt zum einen den Jahresabschluss fest, sie bestimmt über die Verwendung des Jahresüberschusses sowie über die Entlastung des Vorstands. Des Weiteren ist die Mitgliederversammlung dazu berechtigt, den Vorstand sowie Aufsichtsrat zu wählen.
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt, meist Mitte des Jahres. Einladung zur Mitgliederversammlung mit der Tagesordnung können Sie rechtzeitig der Tagespresse, sowie im internen Mitglieder-Bereich unserer Website einsehen.
Nein, die Mitgliedschaft besteht unabhängig vom Mietverhältnis. Die eingezahlten Genossenschaftsanteile können nach Beendigung des Dauernutzungsverhältnisses weiterhin auf dem Mitgliedschaftskonto stehen bleiben und jährlich verzinst werden.
Die Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Danach beginnt eine einjährige Kündigungsfrist zu laufen. Ist diese verstrichen wird das Geld im darauffolgenden Jahr nach der Mitgliederversammlung (meist Ende Juni) ausgezahlt.
Bei Tod eines Mitglieds endet die Mitgliedschaft automatisch zum Ende des laufenden Geschäftsjahres. Die Anteile werden dann nach der Mitgliederversammlung im nächsten Jahr an die Erben ausgezahlt.
Dividenden und Zinserträge müssen versteuert werden. Allerdings hat jede Person einen Freibetrag von 801,00 € pro Jahr zur Verfügung. Damit Sie Ihre Dividende ohne steuerliche Abzüge erhalten, benötigen wir einen ausgefüllten Freistellungsauftrag in Höhe der jährlichen Dividende.
Das entsprechende Formular und die Angabe über die Höhe der Freistellung erhalten Sie auf Anfrage bei uns oder können es sich auf der Homepage herunterladen.
Da wir als Genossenschaft nur an Mitglieder vermieten dürfen, steht nun die Mitgliedschaftsbegründung an. (Weitere Infos im FAQ-Bereich Mitgliedschaft). Sind Sie Mitglied geworden, senden wir Ihnen einen schriftlichen Mietvertrag zu, den Sie vor Übergabe der Wohnung unterschrieben an uns zurücksenden.
Da wir eine Genossenschaft sind, gibt es bei uns keine Kaution. Stattdessen müssen Sie Mitglied unserer Genossenschaft werden. (Weitere Infos im FAQ-Bereich Mitgliedschaft)
Die Schlüssel für Ihre neue Wohnung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe. Einen Termin hierfür vereinbaren Sie bitte mit unserer Wohnungsverwaltung.
Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Stromzähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selbst beim Energieversorger Ihrer Wahl an.
Ja. Bei der Wohnungsübergabe wird der Gaszähler für Ihre Wohnung mit Zählernummer und Zählerstand im Wohnungsübergabeprotokoll erfasst. Mit diesen Daten melden Sie sich selbst beim Gasversorger Ihrer Wahl an.
Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern, Kaninchen und Wellensittichen ist ohne unsere vorherige Zustimmung erlaubt. Andere Tiere, wie Hunde oder Katzen, dürfen nur durch vorherige Genehmigung durch uns gehalten werden. Die Zustimmung ist an das angefragte Tier gebunden.
Entsprechende Antragsformulare finden Sie unter Service/Downloads/Formulare
Aufgrund des Brandschutzes und der Pflicht, Fluchtwege freizuhalten, ist es nicht gestattet, Regale, Dekorationsartikel, Fahrräder oder Roller im Treppenflur oder auf Treppenpodesten abzustellen. Diese können Stolperfallen und im Brandfall eine Lebensgefahr darstellen.
Wenn Sie eine Wohnung neu gemietet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Formular mit Ihren Mietvertragsunterlagen. Möchten Sie uns während Ihres laufenden Mietverhältnisses ein Lastschriftmandat erteilen, setzen Sie sich bitte mit unserer Buchhaltung in Verbindung. Wir schicken Ihnen dann ein entsprechendes Formular zu.
Bitte senden Sie uns Ihre neue Bankverbindung per Brief und mit Original-Unterschrift zu. Neue Bankverbindungen, die per Mail oder Fax bei uns eingehen, können wir nicht anerkennen.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Jeder kann einmal in finanzielle Schwierigkeiten kommen und unsere Buchhaltung steht Ihnen gern bei Fragen und Problemen zur Verfügung.
Bitte nehmen sie Kontakt mit unserer Buchhaltung auf. Wir besprechen dann gemeinsam, was getan werden kann.
Laut Gesetz muss Ihnen die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12. eines jeden Jahres zugehen. Wir verschicken unsere Nebenkostenabrechnung normalerweise Anfang August.
Der Auszahlungstermin für Ihr Guthaben wird Ihnen in der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt. Wenn das Guthaben nicht mit der nächsten Miete verrechnet wird, erhalten Sie es ca. vier Wochen nach Zugang Ihrer Abrechnung. Nachforderungen werden spätestens vier Wochen nach Zugang mit Ablauf der Widerspruchsfrist fällig.
Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Buchhaltung.
Bitte wenden Sie sich an unsere technische Abteilung. Gern können Sie uns auch über unsere Website unter Schadensmeldung über den Schaden informieren. Hier haben Sie auch die Möglichkeit Fotos hochzuladen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des Handwerkermangels Schäden inzwischen nicht mehr innerhalb weniger Tage behoben werden können. Sollten Sie nach einer Woche noch keinerlei Rückmeldung erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine Mail an info@wohnen.wf.de.
Bitte informieren Sie schnellstmöglich unsere technische Abteilung.
Neben zu viel Luft im Heizkörper kann auch ein verklemmtes Thermostatventil die Ursache dafür sein, dass Ihre Heizung nicht warm wird. Entlüften Sie die Heizkörper einmal. Sollte die Heizung dann immer noch nicht warm werden, wenden Sie sich bitte an unsere technische Abteilung, damit wir eine Fachfirma beauftragen können.
Möglicherweise haben Sie zu viele oder ein defektes Gerät an die Stromversorgung angeschlossen. Bitte überprüfen Sie, ob der FI-Schalter auch rausspringt, wenn Sie weniger Geräte angeschlossen haben oder nur wenn Sie ein bestimmtes Gerät anschließen.
Sollte Sie den Fehler nicht finden können, wenden Sie sich bitte an unsere technische Abteilung.